Hinweise für Dialysepatienten

 

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Wenn Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland im Ausland Dialyse benötigen (z. B. im Urlaub), berücksichtigen Sie hierfür bitte das im Folgenden beschriebene Verfahren. Es stellt sicher, dass Sie in einer Vertragseinrichtung behandelt werden und die dortigen Vertragssätze im Rahmen der Sachleistungsaushilfe unmittelbar abgerechnet werden können.

Klären Sie mit der Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes,

1.) ob es sich dabei um eine Vertragseinrichtung des örtlichen Sozialversicherungsträgers handelt

 (Informationen darüber, welche Vertragseinrichtungen zur Verfügung stehen, erhalten
     Sie u. a. über die zuständige Verbindungsstelle der Krankenversicherung  in Ihrem Urlaubsland s.u.),

2.)  dass ein Anspruchsnachweis Ihrer deutschen Krankenkasse (z. B. im EWR-Bereich die Europäische Krankenversicherungskarte - EHIC - bzw. provisorische Ersatzbescheinigung, in der
     Türkei der Vordruck T/A 12) akzeptiert wird und somit die Kosten unmittelbar über den örtlichen Krankenversicherungsträger mit Ihrer Krankenkasse abrechnet werden und

3.) ob die Dialyseeinrichtung Ihnen zu den gewünschten Terminen einen Dialyseplatz zur Verfügung stellen kann.

- Sollte keine Vertragseinrichtung zur Verfügung stehen, klären Sie bitte vor Ihrer Abreise mit ihrer Krankenkasse die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Übernahme von Kosten in einer außervertraglichen Einrichtung.

Quelle : www.dvka.de

Verbindungsstelle der Krankenversicherung in Tunesien :

Caisse Nationale d' Assurance   
Maladie (CNAM)
BP 77
1080 TUNIS Cedex
TUNESIEN

Tel.: +21671952932

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