Wenn Sie
als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland im Ausland
Dialyse benötigen (z. B. im Urlaub), berücksichtigen Sie hierfür bitte das im
Folgenden beschriebene Verfahren. Es stellt sicher, dass Sie in einer
Vertragseinrichtung behandelt werden und die dortigen Vertragssätze im Rahmen
der Sachleistungsaushilfe unmittelbar abgerechnet werden können.
Klären Sie mit der Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes,
1.) ob es sich dabei um eine Vertragseinrichtung des örtlichen
Sozialversicherungsträgers handelt
(Informationen darüber, welche Vertragseinrichtungen zur Verfügung
stehen, erhalten
Sie u. a. über die zuständige
Verbindungsstelle der Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland s.u.),
2.) dass ein Anspruchsnachweis Ihrer deutschen Krankenkasse (z. B. im EWR-Bereich die Europäische
Krankenversicherungskarte - EHIC - bzw. provisorische
Ersatzbescheinigung, in der
Türkei der Vordruck T/A 12) akzeptiert wird und
somit die Kosten unmittelbar über den örtlichen
Krankenversicherungsträger mit Ihrer Krankenkasse abrechnet werden und
3.) ob die Dialyseeinrichtung Ihnen zu den gewünschten Terminen einen Dialyseplatz zur Verfügung stellen kann.
- Sollte keine Vertragseinrichtung zur Verfügung stehen, klären Sie bitte
vor Ihrer Abreise mit ihrer Krankenkasse die Möglichkeiten
und Rahmenbedingungen für die Übernahme von
Kosten in einer außervertraglichen Einrichtung.
Quelle : www.dvka.de
Verbindungsstelle der Krankenversicherung in Tunesien :
Caisse
Nationale d' Assurance
Maladie (CNAM)
BP 77
1080 TUNIS Cedex
TUNESIEN
Tel.: +21671952932