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Diebstahl : Wenn Sie bestohlen werden, sollten Sie den Diebstahl bei der zuständigen Polizeistation anzeigen. Den Täter wird man in der Regel nicht finden, jedoch wird die Anzeige bei der Versicherung für die Schadensabwicklung benötigt. Beim Verlust des Passes müssen Sie dieses der Deutschen Botschaft für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes und der Vorbeugung des Missbrauches Ihres Passes anzeigen :
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Adresse
Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland Tel: (00216) 71 14 32 00 Fax : (00216) 71 78 82 42 Erreichbarkeit
in Notfällen
Notruf Tunesien: Polizei: 197 Notarzt: 190 Feuerwehr 198 |
Öffnungszeiten
für Besucherverkehr Für die Beantragung von Visa: Montag bis Freitag: 08.30 -
10.30 Uhr Montag bis Donnerstag 13.30 – 14.30 Uhr Legalisationen, Beglaubigungen und Bescheinigungen montags bis freitags: 08.00 bis 10.30 Uhr Abholung am selben Tag:
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Die Botschaft ist Ihnen auch behilflich, wenn Ihnen Ihr gesamtes Reisegeld gestohlen wurde. Geld verleiht die Botschaft jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. bei äußerster Mittellosigkeit).
Für die Sperrung der EC- oder Kreditkarte gibt es hier einen Infopass zum Ausdruck mit Übersicht über die wichtigsten Nummern. Die Deutsche Botschaft hat ebenfalls eine Liste zusammengestellt:
Autopannen : Reparaturwerkstätten gibt es in fast jedem Dorf. Bei größeren Reparaturen am Mietwagen lassen Sie sich eine Quittung ausstellen, denn diese Kosten müssen von der Verleihfirma erstattet werden. Bei Reifenschäden achte man auf die Schilder "Clinique Pneus". In weit abgelegenen Gebieten z.B. in der Wüste bleiben Sie in jedem Fall bei Ihrem Wagen. es ist sehr wahrscheinlich, dass jemand vorbeikommt, bevor Sie zu Fuß die nächste Siedlung erreicht haben. Die Auslands-Notruf-Nummer des ADAC : (0049) 89 22 22 22. Touring-Club Tunesien: (00216) 71 296 627
medizinische Notfälle : Wählen Sie den Notruf (s.o.), bzw. lassen Sie sich über Ihr Hotel einen Arzt kommen. Arztbehandlungen müssen in der Regel vor Ort bezahlt werden (Quittung geben lassen!). Die (Auslands)-Krankenversicherung erstattet Ihnen den Betrag. Zwischen Deutschland und Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den möglichen Leistungen.
rechtliche Notfälle wenn Sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, kann Ihnen die Deutsche Botschaft ebenfalls behilflich sein. Diese sollte gemäß der Wiener Konvention über Ihre Inhaftierung informiert werden. Die Deutsche Botschaft hat zwar keinen Einfluss auf ein eventuelles Strafverfahren, kann Ihnen aber bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand behilflich sein.
Kindesentziehung: In Tunesien darf ein minderjähriges (bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres) Kind eines Tunesiers nicht ohne schriftliche Einwilligung des Vaters das Land verlassen. Sollte es zu Problemen bei der Ausreise Ihres Kindes kommen, hat die Deutsche Botschaft hierzu Informationen veröffentlicht.
Todesfälle Für die schlimmste aller Möglichkeiten hat die deutsche Botschaft hier ausführliche Informationen hinterlegt.
Dokumente der Deutschen Botschaft :
Informationen bei medizinischen
Notfällen
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