Diebstahl, Krankheit, Terror oder Haft

Was tun im Notfall?

Was tun im Notfall?

Hier findest du Hilfe

Notfall-Rufnumernliste:

Für den Fall, dass du ohne Internetempfang irgendwo stecken bleibst,  habe ich hier eine Notfall-Rufnummernliste für Download und/oder zum Ausdrucken bereitgestellt  >>>

 

Notrufnummern    

 

Dabei sind 2 Versionen im Scheckkartenformat zum Ausschneiden für die Brieftasche für dich und deine Begleitung.

Ich wurde bestohlen, wer hilft?

Wenn du bestohlen wurdest, solltest du den Diebstahl bei der zuständigen Polizeistation anzeigen. Den Täter wird man in der Regel nicht finden, jedoch wird die Anzeige bei der Versicherung für die Schadensabwicklung benötigt.

Verlierst du deinen Reisepass oder Personalausweis, musst du den Verlust der Deutschen Botschaft  zur Missbrauchsvorbeugung anzeigen. Außerdem stellt dir die Botschaft ein Ersatzdokument aus (das allerdings nur für die Rückreise gilt).

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Impasse du Lac Windermere
1
Les Berges du Lac
1053 Tunis             

Telefon: +216 – 71.14.32.00
Fax: +216 –  71 14 32 99  


Rechts- und Konsularabteilung:
Fax: +216 – 71 14 32 98

Email: info@tunis.diplo.de

Es gibt einen Bereitschaftsdienst nach Dienstschluss und an Wochenenden. Dieser ist unter der Rufnummer +216 98 305 090zu erreichen.

Die Botschaft ist dir auch behilflich, wenn dir dein gesamtes Reisegeld gestohlen wurde. Geld verleiht die Botschaft jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. bei äußerster Mittellosigkeit).

Für die Sperrung der EC- oder Kreditkarte gibt es hier einen Infopass zum Ausdruck mit Übersicht über die wichtigsten Nummern.

Rechtlicher Notfall

Es gibt ein paar Delikte, bei denen der tunesische Staat wirklich keinen Spaß versteht. Dazu gehören Konsum und Verkauf von Drogen und leider auch das Ausleben von Homosexualität.
Es kann aber auch passieren, dass du wegen geringerer Delikte in ernsthafte Schwierigkeiten gerätst.

Für den trotzdem ziemlich unwahrscheinlichen Fall, dass du während deines Aufenthaltes verhaftet wirst, kann dir die Deutsche Botschaft behilflich sein. Diese muss gemäß der Wiener Konvention über deine Inhaftierung informiert werden.

Die Deutsche Botschaft hat zwar keinen Einfluss auf ein Strafverfahren, kann dir aber bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand behilflich sein. Eine Liste mit Rechtsanwälten findest du hier.

Todesfall

Wenn jemand im Ausland verstirbt, werden die Angehörigen in Deutschland in der Regel entweder von Mitreisenden oder dem Reiseveranstalter informiert.
Ist keine Kontaktperson vor Ort, verständigen die tunesischen Behörden das Deutsche Konsulat, das dann seinerseits die Polizeibehörden am Wohnort des Verstorbenen benachrichtigt.

Die Mitarbeiter des Konsulates helfen auch bei der Organisation der Überführung und der Legalisation der tunesischen Sterbeurkunde.

Mehr Informationen dazu findest du hier.

Sonstige Hilfsangebote

Die deutsche Botschaft in Tunis stellt darüber hinaus noch folgende Informationen zur Verfügung:

 

Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Was tun bei einem Autounfall oder einer Panne?

Kleinere Unfälle sind in Tunesien an der Tagesordnung und werden auch so behandelt. Man wischt kurz über den Schaden und das war´s.

Bei einem größeren Unfall, insbesondere mit Verletzten, solltest du auf das Erscheinen der Polizei bestehen.

Reparaturwerkstätten gibt es in fast jedem Dorf. Bei größeren Reparaturen am Mietwagen lass dir eine Quittung ausstellen, denn diese Kosten müssen von der Verleihfirma erstattet werden.

Bei einem Reifenschaden such dir ein Schild „Clinique Pneu“. Die gibt es nicht nur sehr häufig, sondern die Tunesier sind im Reparieren oder Wechseln von Reifen wahre Meister.

Bleib in weit abgelegenen Gebieten in jedem Fall bei deinem Wagen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass jemand vorbeikommt, bevor du zu Fuß die nächste Siedlung erreicht hast.

Die Auslands-Notruf-Nummer des ADAC : (0049) 89 22 22 22. Touring-Club Tunesien : (00216)  71 296 627.

 

Kindesentziehung

In Tunesien darf ein minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) eines tunesischen Elternteils nicht ohne schriftliche Einwilligung des tunesischen Vaters oder der tunesischen Mutter das Land verlassen.

Möchtest du also mit deinem Kind allein aus Tunesien ausreisen, musst du eine entsprechende Einwilligung dabeihaben. Dass das Kind tunesische Wurzeln hat, ist zum Beispiel anhand des Nachnamens erkennbar und wird von den Grenzbeamten auch überprüft.

Es gibt einige sehr bekannte und traurige Fälle von Kindesentführung nach Tunesien. Trotz einschlägiger Verurteilung in Deutschland scheint die Umsetzung der Urteile in Tunesien sehr schwierig zu sein.

Überlege deshalb VORHER sehr gut, ob du die Reise mit deinem Kind antreten willst

Sollte es zu Problemen bei der Ausreise deines Kindes kommen, hat die Deutsche Botschaft hier Informationen veröffentlicht.

 

Medizinischer Notfall

Wähle den Notruf 112, bzw. lass dir über dein  Hotel einen Arzt kommen. Arztbehandlungen müssen  in der Regel vor Ort bezahlt werden (Quittung nicht vergessen!).
Die
(Auslands)-Krankenversicherung erstattet dir den Betrag.
Zwischen Deutschland und
Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Weitere Informationen findest du in diesem Merkblatt oder du erkundigst dich direkt bei deiner Krankenkasse nach den möglichen Leistungen im Ausland.

Hier findest du eine Liste mit Krankenhäusern in Tunesien. Du solltest nach Möglichkeit ein privates Krankenhaus auswählen, diese sind (leider) erheblich besser ausgestattet.

In Sousse gibt es ein privates Kinderkrankenhaus, bei Notfällen mit Kindern sollte diese Klinik erste Wahl sein (sofern erreichbar).

Für Dialysepatienten gibt es hier eine Übersicht vieler Dialysezentren in Tunesien.

Im Falle eines terroristischen Anschlages

Nein, Entführungen und terroristische Anschläge passieren NICHT täglich in Tunesien. Aber solche Nachrichten bleiben lange im kollektiven Gedächtnis hängen und deshalb kann ich die Bedenken natürlich nachvollziehen.

Zuerst einmal möchte ich an dieser Stelle nochmal auf die Sicherheitshinweise verweisen. Wenn du diese befolgst, sinkt die Gefahr, dass dir etwas passiert, von „kaum wahrscheinlich“ auf „extrem unwahrscheinlich“.

In Tunesien ist aus jüngerer Zeit EINE Entführung von Europäern bekannt. Im Jahr 2008 wurden zwei Österreicher von einer Gruppe der Al Kaida im Maghreb vermutlich im Sperrgebiet nahe der algerischen Grenze entführt. Acht Monate später wurden sie in Mali freigelassen.

Die Gefahr terroristischer Anschläge ist ungleich höher, als die Gefahr entführt zu werden. Das beweisen die Anschläge auf Touristen zuletzt im Jahr 2015. Natürlich wurden die Sicherheitsvorkehrungen nach den Anschlägen extrem verschärft. Fast täglich gibt es Berichte in den tunesischen Medien über Verhaftungen von Menschen, die unter Terrorverdacht stehen.

Tunesien ist sehr darum bemüht, die Gefahr von Anschlägen zu minimieren.

Eine 100%ig sichere Methode, sich vor dieser Gefahr zu schützen gibt es leider nicht.

Es besteht die Möglichkeit, sich in die Krisenvorsorgeliste der Bundesregierung einzutragen. Im Fall eines Falles hat die Auslandsvertretung dann die Möglichkeit, wichtige Informationen schnell zu verbreiten oder mit dir in Kontakt zu treten.

Außerdem hat das Auswärtige Amt eine App herausgebracht, die dir auf dein Urlaubsland zugeschnittene Informationen vermittelt. Über diese App werden auch aktuelle und wichtige Informationen per Push-Nachricht verbreitet. Mit dem „ich bin o.k.-Button“ kannst du der Familie im Notfall ein Lebenszeichen schicken.