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Für immer oder was?

Langzeiturlaub

Langzeiturlaub

Du bleibst länger?

Tunesien ist ein beliebtes Land für Langzeiturlauber. Wer dem deutschen Winter entfliehen möchte, kann es sich bei kuscheligen 15-20°C auf Djerba so richtig schön gemütlich machen.
Neben der Auswahl der passenden Unterkunft solltest du noch an ein paar andere Dinge denken.

Die maximale offizielle Aufenthaltsdauer beträgt in Tunesien 3 Monate. Laut einer nirgendwo nachrecherchierbaren Übereinkunft zwischen Deutschland und Tunesien dürfen deutsche Staatsbürger maximal 4 Monate am Stück in Tunesien bleiben.
Für jede weitere Woche wird eine „Straf“gebühr in Höhe von 20 TND fällig. Diese kann man bei der Ausreise entrichten. Besser ist es jedoch, wenn du bei Ablauf der 4 Monate Kontakt mit der örtlichen Polizei aufnimmst um dir den weiteren Aufenthalt genehmigen zu lassen.

 

Das Rechtliche

Innerhalb eines Jahres darf der Aufenthalt jedoch nur maximal 6 Monate dauern.
Willst du noch länger bleiben, benötigst du eine „Carte de séjour“ – eine Aufenthaltsgenehmigung.
Diese wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Du benötigst dafür ein regelmäßiges monatliches Einkommen in Höhe von mindestens 800,- EUR oder ein Guthaben von 7200,- EUR auf einem tunesischen Bankkonto. Darüber hinaus ist ein Nachweis deiner Unterkunft erforderlich.

Informiere dich bezüglich der deutschen Sozialversicherung (Krankenversicherung und Rente!), wenn du einen dauerhaften Aufenthalt in Tunesien planst! Zur Besteuerung deiner Rente im Ausland beantwortet dir das Finanzamt Nebrandenburg alle Fragen.

Und sonst noch?

Es gibt eine relativ große Community von Langzeiturlaubern in Tunesien. Eine Facebook-Seite für in Tunesien lebende Deutsche ist zum Beispiel diese.
Ansonsten trifft man die vergnügten Langzeitbesucher im Winter in jedem größeren Touristenzentrum.

Auch in Tunesien kann es im Winter mitunter recht kühl sein, im Norden des Landes schneit es regelmäßig. Bitte denk daran, deine Kleidung entsprechend anzupassen.

Rente ins Ausland?

Wenn du als Rentenbezieher im Ausland lebst, musst du 1x jährlich (zur Rentenanpassung 01.07.) eine so genannte Lebensbescheinigung erstellen lassen, die amtlich bestätigt werden muss.
Diese Bescheinigung kannst du in der Deutschen Botschaft bestätigen lassen. Du musst dort natürlich persönlich erscheinen und ein Ausweisdokument vorzeigen.
Hier gibt es weitere Informationen.

Leistungen bei Krankheit

Bleibst du nur vorübergehend in Tunesien, besteht deine gesetzliche Krankenversicherung weiter.
Welche Leistungen deine Kasse übernimmt, besprichst du am besten vorab mit der Kasse oder informierst dich hier.
Ergänzend kannst du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen.

Benötigst du dauerhaft medizinische Betreuung, empfehle ich dir ohnehin den Aufenthalt in einem touristischen Gebiet, da dort die ärztliche Infrastruktur bestens ausgebaut ist.

Und COVID-19?

Alle Corona-speziellen Informationen habe ich hier für dich zusamengestellt.

Im Krisenfall

Gerade wenn man länger in Tunesien ist, kann außerdem die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) des Auswärtigen Amtes nützlich sein.

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